Sie werden oft auch als die «Augen des Inhabers» bezeichnet.
Wir prüfen für unsere Kunden die Buchführung und Jahresrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften, inklusive der schriftlichen Berichterstattung an das zuständige Organ sowie die Besprechung des Prüfungsergebnisses mit der Geschäftsleitung und/oder dem Verwaltungsrat.